Auszug aus dem Vorwort
1. Vorwort
1.1. Örliche Ausführungsbestimmungen der Rbd Berlin zur VBL
Zu § 6 (3)
Um die für die Besatzungsmächte in Westberlin verkehrenden Züge (Zuggattungshauptnummern 14 und 62) und Lokomotivleerfahrten (Zuggattungshauptnummer 94) danach unterscheiden zu können, für welche Besatzungsmacht sie gefahren werden, hat der Zugführer - bei unbegleiteten Zügen die Aufsicht des Abgangsbahnhofes - am Rand des Zugdienstzettels in Höhe der gleichen Zeile für die ausgeführte Leistung einzutragen:
ein "A", wenn es sich um Leistungen für die amerikanische Besatzungsmacht,
ein "E",
wenn es sich um Leistungen für die britische Besatzungsmacht,
ein "F", wenn es sich um Leistungen für die französiche Besatzungsmacht handelt.
Bei Lokomotivleerfahrten trägt dies der Tfz-Führer auf dem Rand des Tfz-Dienstzettels in Höhe der entsprechenden Lzb-Fahrt ein. |