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Anhang III B
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Dienstvorschrift 411 Deutsche Reichsbahn

407 III B

Deutsche Reichsbahn
Reichsbahndirektion Berlin


 

Anhang III

zur
Dienstvorschrift
für die
Ermittlung der Betriebsleistungen
und für die
Ermittlung der Betriebsleitungen
des elektrischen Zugbetriebes im
Berliner S-Bahnverkehr

(Anhang III zur VBL)

 

Ausgabe 1977

407 III B

Auszug aus dem Vorwort

 

1. Vorwort

1.1. Örliche Ausführungsbestimmungen der Rbd Berlin zur VBL

Zu § 6 (3)

Um die für die Besatzungsmächte in Westberlin verkehrenden Züge (Zuggattungshauptnummern 14 und 62) und Lokomotivleerfahrten (Zuggattungshauptnummer 94) danach unterscheiden zu können, für welche Besatzungsmacht sie gefahren werden, hat der Zugführer - bei unbegleiteten Zügen die Aufsicht des Abgangsbahnhofes - am Rand des Zugdienstzettels in Höhe der gleichen Zeile für die ausgeführte Leistung einzutragen:

ein "A", wenn es sich um Leistungen für die amerikanische Besatzungsmacht,
ein "E", wenn es sich um Leistungen für die britische Besatzungsmacht,
ein "F", wenn es sich um Leistungen für die französiche Besatzungsmacht handelt.
Bei Lokomotivleerfahrten trägt dies der Tfz-Führer auf dem Rand des Tfz-Dienstzettels in Höhe der entsprechenden Lzb-Fahrt ein.

Anlage 2: Streckenkarte der elektrischen Berliner S-Bahn

Streckenkarte S-Bahn Berlin 1977