Deutsche Reichsbahn
Dienstvorschrift für die Aufnahme und Durchführung des Fahrdienstes mit behelfsmäßig eingerichteten Block- und Abzweigstellen
(FbBA)
Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft
Vorschriften
für die
Bedienung und Unterhaltung der Einrichtungen zur Überwachung der Fahrgeschwindigkeit.
(FüV)
Gültig vom 1. September 1928